07.11.2010

Kooperation mit Mori Seiki soll weiter vertieft werden GILDEMEISTER plant Neuordnung der Finanzierung

Bielefeld. GILDEMEISTER plant, die bestehende Kooperation mit Mori Seiki weiter zu vertiefen und in diesem Zusammenhang eine Neuordnung der Finanzierung im ersten Halbjahr 2011 vorzunehmen.

Im Rahmen unserer langfristigen Unternehmensstrategie wollen wir die nachhaltig erfolgreiche Zusammenarbeit in der Produktion, in der Beschaffung, im Bereich Forschung und Entwicklung sowie im Vertrieb und Service weiter ausbauen. Der Aufsichtsrat hat den Eckpunkten einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zugestimmt. Im Falle eines angemessenen Kapitalmarktumfelds plant GILDEMEISTER, ebenfalls in der ersten Hälfte des Jahres 2011 Kapitalerhöhungen unter Beteiligung von Mori Seiki durchzuführen. Die Strukturierung und Umsetzung der Kapitalerhöhungen mit und ohne Bezugsrecht ist unter anderem von der Zustimmung der Kartellbehörden abhängig.

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Zukunftsbezogene Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von GILDEMEISTER wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von GILDEMEISTER unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt, geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garant oder Zusicherungen der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.