09.03.2015

Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

der

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
Bielefeld

(ISIN DE005878003)

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT und DMG MORI SEIKI CO., LTD. vereinbaren Änderung der Angebotskonditionen im laufenden Übernahmeverfahren

Absenkung der Mindestbeteiligungsschwelle von 50% (plus eine Aktie) auf 40% bei gleichzeitiger Erhöhung des Angebotspreises auf 30,55 €

Neue Mindestbeteiligungsschwelle bereits überschritten

Bielefeld, 9. März 2015 – Im laufenden öffentlichen Übernahmeverfahren sind die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld (ISIN DE0005878003), ihr langjähriger Kooperationspartner DMG MORI SEIKI CO., LTD., Nagoya (Japan), und deren Tochtergesellschaft DMG MORI GmbH, Stuttgart, als Bieterin heute übereingekommen, die Angebotsbedingung des Erreichens einer Mindestbeteiligung von 50% (plus eine Aktie) auf 40% herabzusetzen. Im Gegenzug haben die DMG MORI SEIKI CO., LTD. und die Bieterin zugestimmt, allen Aktionären, die das Angebot annehmen, eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 0,55 € je Aktie zu gewähren. Dieser Betrag entspricht der Dividende, die der Hauptversammlung am 8. Mai 2015 zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden soll. Der im Rahmen des Übernahmeangebots gebotene Angebotspreis erhöht sich damit von zuletzt 30,00 € auf 30,55 €, was einer Prämie in Höhe von 43% auf den gewichteten Durchschnittskurs (drei Monate vor dem Angebot) bzw. von 21,4% auf den letzten Kurs vor Veröffentlichung des Angebots entspricht. Die Frist zur Annahme des Übernahmeangebots verlängert sich infolge dieser Änderungen bis zum 25. März 2015. Nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat ist mit den vereinbarten Änderungen der Erfolg des Angebots gesichert, um die von beiden Seiten mit dem Angebot verfolgten Ziele zu erreichen.

Die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT wurde zudem heute Nachmittag von der Bieterin darüber informiert, dass die DMG MORI SEIKI CO., LTD. außerbörslich Aktien in einem Umfang erworben hat, durch den die neue Mindestbeteiligungsschwelle von 40% überschritten werden wird.

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Zukunftsbezogene Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt, geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garantie oder Zusicherung der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.

Es gibt zwei Unternehmen die unter „DMG MORI“ firmieren: die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Bielefeld, Deutschland, und die DMG MORI COMPANY LIMITED mit Sitz in Nagoya, Japan. Dieser Bericht bezieht sich ausschließlich auf die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Ist in diesem Bericht vom „DMG MORI-Konzern“ die Rede, meint dies ausschließlich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und ihre Konzernunternehmen.