01.10.2026

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung – MMVO) 

der

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
Bielefeld 
(ISIN DE0005878003)

Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch das OLG Düsseldorf endgültig bestätigt

Bielefeld // Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat heute Kenntnis davon erlangt, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Landgerichts Dortmund im Spruchverfahren bestätigt und seinen Beschluss heute der DMG MORI Europe Holding GmbH zugestellt hat.

Damit ist das im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (nachfolgend „Gesellschaft“) als beherrschter Gesellschaft und der DMG MORI Europe Holding GmbH (vormals: DMG MORI GmbH) als herrschender Gesellschaft (abgeschlossen am 02. Juni 2016, wirksam mit der Eintragung ins Handelsregister am 24. August 2016) geführte Spruchverfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 25. September 2026 (Az. I-26 W 2/23 [AktE]) die gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 23. März 2023 (Az. 18 O 74/16 [AktE]) gerichteten Beschwerden zurückgewiesen. Damit steht rechtskräftig fest:

  • Die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotene Barabfindung nach § 305 AktG in Höhe von € 37,35 je Stückaktie bleibt unverändert. Eine Erhöhung findet nicht statt.

  • Der Ausgleich nach § 304 AktG wird – wie bereits erstinstanzlich entschieden – von € 1,17 brutto auf € 1,28 brutto je Stückaktie (entsprechend € 1,11 netto nach Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils maßgeblichen Satz) erhöht.

Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist nicht Partei des gerichtlichen Spruchverfahrens. Die DMG MORI Europe Holding GmbH hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie den sich aus der Erhöhung des Ausgleichs ergebenden Nachzahlungsbetrag für die betroffenen Geschäftsjahre an die ausgleichsberechtigten außenstehenden Aktionäre leistet. Eine Nachzahlung auf die Barabfindung erfolgt nicht, da diese unverändert bestätigt wurde.

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Company Profile // DMG MORI AG

Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist Teil von DMG MORI.

DMG MORI ist ein weltweit führender Hersteller von hochpräzisen Werkzeugmaschinen und mit 128 Standorten, davon 18 Produktionswerke, in 45 Ländern vertreten. In der „Global One Company“ treiben rund 13.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Entwicklung ganzheitlicher Lösungen im Fertigungsumfeld voran. Unser Portfolio umfasst nachhaltige Fertigungslösungen auf Basis der Technologien Drehen, Fräsen, Schleifen, Bohren sowie Ultrasonic, Lasertec und Additive Manufacturing. Mit Technologieintegration, durchgängigen Automations- und Digitalisierungslösungen ermöglichen wir, die Produktivität und gleichzeitig die Ressourceneffizienz zu steigern.
 

Zukunftsbezogene Aussagen //

Diese (Presse-)Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, wie auch den Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine oder anderer geopolitischer Konflikte, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt, geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garantie oder Zusicherung der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.

Es gibt zwei Unternehmen die unter „DMG MORI“ firmieren: die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Bielefeld, Deutschland und die DMG MORI COMPANY LIMITED mit Sitz in Tokio, Japan. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist ein verbundenes Unternehmen der DMG MORI COMPANY LIMITED . Diese Meldung bezieht sich ausschließlich auf die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Ist in dieser Meldung von dem "Konzern" oder der „DMG MORI AG“ die Rede, meint dies ausschließlich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und die von ihr i.S.d. § 17 AktG abhängigen Unternehmen. Ist von "DMG MORI" oder der „Global One Company“ die Rede, steht dies für die gemeinsamen Aktivitäten der DMG MORI COMPANY LIMITED und DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT inklusive sämtlicher Tochtergesellschaften.