23.03.2009

GILDEMEISTER kooperiert mit Mori Seiki, Japan

Globale strategische Zusammenarbeit

Bielefeld. Die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft hat einen Kooperationsvertrag mit dem japanischen Werkzeugmaschinenhersteller Mori Seiki Co. LTD. (Nagoya) geschlossen. Die Zusammenarbeit umfasst die Produktion, den Einkauf, die Entwicklung von Maschinen sowie Vertrieb und Service in ausgewählten Märkten.

Zur Stärkung der Allianz wurde eine Über-Kreuz-Beteiligung vereinbart. Die Beteiligung von jeweils 5% der Aktienanteile bestätigt den langfristigen Charakter der Kooperation. Die Beteiligung von Mori Seiki an GILDEMEISTER wird durch eine vom Vorstand am heutigen Tage beschlossenen Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital erfolgen.

Durch die Ausgabe von 2.279.500 neuen Stückaktien wird das Grundkapital der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft von derzeit 112.586.507,80 Euro auf 118.513.207,80 Euro erhöht. Der Ausgabepreis für die neuen Aktien beträgt 7,93 Euro je Aktie.

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Zukunftsbezogene Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von GILDEMEISTER wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von GILDEMEISTER unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt, geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garant oder Zusicherungen der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.