der
GILDEMEISTER Aktiengesellschaft,
Bielefeld
(ISIN DE0005878003)
GILDEMEISTER beschließt Rückkauf eigener Aktien
Bielefeld, 25. August 2011 – Der Vorstand der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, Bielefeld (ISIN DE0005878003), hat beschlossen, gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG von der durch die Hauptversammlung vom 14. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen.
Insgesamt sollen bis zu bis zu 3.068.581 Aktien (entsprechend ca. 5,1 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zurück gekauft werden. Die erworbenen Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden; insbesondere ist hierbei die Verwendung als Akquisitionswährung angedacht.
Die Aktien werden ausschließlich über den XETRA-Handel der Deutschen Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der Rückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.
Der von der Gesellschaft zu zahlende Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRAHandelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf erfolgt unter der Führung eines Kreditinstitutes, das selbständig seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
Der Rückkauf wird ab dem 26. August 2011 beginnen; er wird spätestens am 31. Dezember 2011 enden. Der Vorstand der Gesellschaft kann den Rückkauf jederzeit vorzeitig beenden.
GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand