13.02.2008

Pflichtmitteilung nach § 26 WpHG

Veröffentlichung nach § 26 WpHG

Die JPMorgan Chase & Co., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Schreiben vom 8. Februar 2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, Deutschland, am 5. Februar 2008 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,86% beträgt, was 1.237.676 Aktien entspricht. 2,853% dieser Stimmrechte (1.235.797 Aktien) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Weitere 0,004% der Stimmrechte (1.879 Aktien) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die JPMorgan Asset Management Holdings Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Schreiben vom 8. Februar 2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 5. Februar 2008 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,85% (1.235.797 Aktien) beträgt. Die Zurechnung aller Stimmrechte erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG.

Die JPMorgan Asset Management UK Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Schreiben vom 8. Februar 2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 5. Februar 2008 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,84% (1.231.495 Aktien) beträgt. Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG der JPMorgan Asset Management UK Limited zuzurechnen.

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand