19.04.2011

Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a WpHG

Die Mori Seiki Co., Ltd., Nagoya, Japan, hatte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Schreiben vom 15. April 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, Deutschland, am 15. April 2011 die Schwellen von 15% und 20% überschritten hat und zu diesem Tag 20,10% (12.093.817 Stimmrechte) beträgt.

Im Nachgang zu dieser Mitteilung hat uns die Mori Seiki Co., Ltd., Nagoya, Japan, mit Schreiben vom 18. April 2011 gemäß § 27a WpHG die mit dem Erwerb verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wie folgt mitgeteilt:

1. Die Investition dient vorrangig der Umsetzung strategischer Ziele. Die Erzielung von Handelsgewinnen ist nicht ausgeschlossen.

2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen unserer Gesellschaft ist nicht angestrebt.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur unserer Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik ist nicht angestrebt.

5. Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel handelt es sich zu 0% um Eigen- und zu 100% um Fremdmittel.

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand