02.09.2010

Pflichtmitteilung nach § 26 WpHG

Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 26 WpHG

Die Governance for Owners Group LLP, London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Schreiben vom 31. August 2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, Deutschland, am 28. Februar 2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und mit diesem Tag 3,02% (1.308.873 Stimmrechte) beträgt. Diese 3,02% (1.308.873 Stimmrechte) werden der Governance for Owners Group LLP gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr.1 WpHG von der Governance for Owners LLP zugerechnet.

Die Governance for Owners Group LLP, London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Schreiben vom 31. August 2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, Deutschland, am 27. September 2007 die Schwelle von 3% unterschritten hat und mit diesem Tag 2,94% (1.274.761 Stimmrechte) beträgt. Diese 2,94% (1.274.761 Stimmrechte) werden der Governance for Owners Group LLP gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr.1 WpHG von der Governance for Owners LLP zugerechnet.

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Hinweis:
Die Pflichtmitteilung bezieht sich auf eine Nachmeldung der Governance for Owners Group LLP, London, die uns am 31. August 2010 zugegangen ist. Die Governance for Owners Group LLP, London, ist die Muttergesellschaft der Governance for Owners LLP, London, die uns im Hinblick auf ihre unmittelbaren Stimmrechtsanteile die Überschreitung/ Unterschreitung der relevanten Schwellenwerte bereits im Jahr 2007 angezeigt hatte.