26.09.2013

Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

Im Nachgang zu den Stimmrechtsmitteilungen zur Schwellenüberschreitung und Schwellenunterschreitung hat uns die Joh. Berenberg Gossler & Co. KG, Hamburg, Deutschland, mit Schreiben vom 23. September 2013 die gemäß § 27a WpHG erforderlichen Informationen wie folgt mitgeteilt:

1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10% und 15% führende Erwerb von Stimmrechten der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern resultiert aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft vom September 2013.

2. Die Joh. Berenberg Gossler & Co. KG beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Falle von Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.

3. Die Joh. Berenberg Gossler & Co. KG strebt nicht an, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen.

4. Die Joh. Berenberg Gossler & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik.

5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand