27.03.2008

Pflichtmitteilung nach § 26 WpHG

JPMorgan Chase & Co. hält 2,95% an der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft

Veröffentlichung nach § 26 WpHG

Die JPMorgan Chase & Co., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Schreiben vom 20. März 2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, Deutschland, am 17. März 2008 die Schwelle von 3% überschritten hat und 3,07% beträgt, was 1.328.496 Aktien entspricht. 2,99% dieser Stimmrechte (1.294.014 Aktien) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Weitere 0,08% der Stimmrechte (34.482 Aktien) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die JPMorgan Chase & Co., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Schreiben vom 26. März 2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der unserer Gesellschaft am 20. März 2008 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,95% beträgt, was 1.275.420 Aktien entspricht. 2,92% dieser Stimmrechte (1.262.709 Aktien) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Weitere 0,03% der Stimmrechte (12.711 Aktien) sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand