Änderung der Angebotskonditionen
- Absenkung der Mindestbeteiligungsschwelle auf 40%
- Erhöhung des Angebotspreises um den erwarteten Dividendenanspruch auf 30,55 €
- Verlängerung der Annahmefrist um zwei Wochen bis 25. März 2015
DMG MORI SEIKI CO., LTD. („CO“) und DMG MORI SEIKI AG („AG") haben heute ihre Kooperationsvereinbarung vom 21. Januar 2015 dahingehend angepasst, dass die Mindestbeteiligungsschwelle von 50% plus eine Aktie (Voraussetzung für den Vollzug des Angebots) auf 40% herabgesenkt wird. Im Gegenzug hat DMG MORI GmbH (die „Bieterin“) den Angebotspreis auf 30,55 € je Aktie erhöht (Erhöhungsbetrag entspricht der vorgeschlagenen Dividende für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 0,55 €).
Bereits am 5. März 2015 hatten CO und die von ihr zu 100% gehaltene Bieterin ihre Beteiligung an AG auf 38,52% erhöht und damit ihr vorrangiges Ziel einer de facto Beherrschung der Hauptversammlung der AG erreicht. Vor diesem Hintergrund schaffen die CO und AG durch die Anpassung der Kooperationsvereinbarung Transaktionssicherheit und vermeiden ein andernfalls ggf. erforderliches nachfolgendes öffentliches Pflichtangebot.
Infolge der Änderungen der Angebotskonditionen verlängert sich die Frist zur Annahme des Übernahmeangebots gesetzlich um 14 Tage bis zum 25. März 2015. Es wird erwartet, dass das Angebot Mitte April abgewickelt wird.
Weiterhin hat CO zusätzlich zu den in der heutigen Mitteilung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG genannten Annahmeerklärungen außerbörslich weitere 1.674.300 Stück Aktien, entsprechend 2,12% der gesamten ausgegebenen Aktien, erworben, wodurch die neue Mindestbeteiligungsschwelle von 40% überschritten werden wird.
Dr. Mori: „Die heutige Vereinbarung stellt einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der beiden Gesellschaften dar und ist auch im Sinne ihrer Gesellschafter. Sie schafft Transaktionssicherheit für alle Beteiligten und beseitigt die Möglichkeit eines nachfolgenden Pflichtangebots, was nur zur Bindung der Ressourcen der beiden Gesellschaften und ihrer Management-Teams geführt hätte."
Dr. Kapitza: „Mit der geänderten Kooperationsvereinbarung 2015 und den Aktienzukäufen durch DMG MORI SEIKI CO., LTD. ist die Annahmeschwelle erreicht. Wir können uns nun vollständig auf das operative Geschäft unserer beiden Gesellschaften sowie auf unsere Kunden konzentrieren."
DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
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Es gibt zwei Unternehmen die unter „DMG MORI“ firmieren: die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Bielefeld, Deutschland, und die DMG MORI COMPANY LIMITED mit Sitz in Nagoya, Japan. Dieser Bericht bezieht sich ausschließlich auf die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Ist in diesem Bericht vom „DMG MORI-Konzern“ die Rede, meint dies ausschließlich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und ihre Konzernunternehmen.