Pressemitteilung Unternehmen
18.01.2008|Überprüfung von Kursbewegungen ausgelöst

GILDEMEISTER hat Finanzaufsicht (BaFin) eingeschaltet

Bielefeld. Der Vorstand der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft hat umgehend am Donnerstag, 17. Januar, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet, die Kursbewegungen der GILDEMEISTER-Aktie in den vergangenen Tagen zu überprüfen. 

Das Unternehmen hat ein vitales Interesse daran festzustellen, wer seit Dienstag, 15. Januar, auf den Kapitalmarkt einwirkt. Die Überprüfung durch die Wertpapieraufsichtsbehörde soll Aufschluss darüber geben, ob es Anhaltspunkte für Kursmanipulation oder Insiderhandel gibt. 

GILDEMEISTER wird am 12. Februar 2008 plangemäß die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2007 – dem erfolgreichsten in 137 Unternehmensgeschichte – mit den am Kapitalmarkt erwarteten guten Ergebnissen präsentieren. Auch das Geschäftsjahr 2008 ist plangemäß gut gestartet. 

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Zukunftsbezogene Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von GILDEMEISTER wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von GILDEMEISTER unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt, geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garant oder Zusicherungen der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.