Pressemitteilung Unternehmen
20.04.2011|Deutsch-japanisch-chinesische Werkzeugmaschinen-Kooperation geplant

GILDEMEISTER plant Kooperation in China

Bielefeld. Während der CIMT, der wichtigsten Werkzeugmaschinenmesse in China, wurden die Weichen für eine Kooperation zwischen GILDEMEISTER, dem japanischen Werkzeugmaschinenhersteller Mori Seiki Co. Ltd. und dem chinesischen Werkzeugmaschinenhersteller Shen Yang Machine Tool (Group) Co., Ltd. (SYMG) gestellt. Mit diesem Schritt soll der wachsenden Bedeutung Chinas als weltweit größter Abnehmermarkt für Werkzeugmaschinen Rechnung getragen werden.

GILDEMEISTER und Mori Seiki planen mit dem bedeutenden chinesischen Werkzeugmaschinenhersteller SYMG eine gleichberechtigte Kooperation in China. Die geplante Partnerschaft fokussiert sich auf die Produktion einer Maschinenbaureihe in Shenyang – schwerpunktmäßig für den chinesischen Markt. GILDEMEISTER unterstreicht damit die zunehmende Bedeutung Chinas als weltweit größter Absatzmarkt für Werkzeugmaschinen mit zukünftig auch weiterhin hohen Wachstumsraten.

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen

Zukunftsbezogene Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von GILDEMEISTER wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von GILDEMEISTER unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt, geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garant oder Zusicherungen der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.