Vorstand, Geschäftsführung und Betriebsrat planen temporäre Betriebsruhe
Bielefeld // Gesundheit hat Vorrang: Aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Krise planen Vorstand, Geschäftsführung und Betriebsrat eng abgestimmt eine temporäre Betriebsruhe in den europäischen Produktionswerken sowie ausgewählten Vertriebs- und Servicegesellschaften. Diese vorübergehende Unterbrechung dient dem Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern, Kunden, Partnern und Lieferanten sowie der Sicherung von Beschäftigung. Die Betriebsruhe gilt vom 1. - 30. April 2020.
„Die aktuelle Situation erfordert eine starke Gemeinschaftsleistung. Wir arbeiten alle gemeinsam daran, diese bisher nie dagewesene Situation zu meistern. Unsere Vereinbarung zur Kurzarbeit ermöglicht dabei ein geordnetes Vorgehen. Um gestärkt aus dieser schwierigen Phase hervorzugehen, treiben wir mehr denn je unser Zukunftsfeld Digitalisierung voran. Denn unsere Art des Arbeitens und Handelns verändert sich massiv. Dies wird durch die Corona-Krise nochmals beschleunigt“, sagt Christian Thönes, Vorstandsvorsitzender der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Thomas Reiter, Konzernbetriebsratsvorsitzender der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: „Die Corona-Krise hat sich in den vergangenen Wochen stark zugespitzt. DMG MORI hält in diesen Zeiten zusammen. Als Betriebsrat ist uns wichtig, in dieser Phase die Gesundheit aller Beschäftigten zu schützen und Arbeitsplätze zu sichern.“
Ausmaß, Dauer und negative Folgen des Corona-Virus für die Gesamtwirtschaft und Industrie sind derzeit noch nicht absehbar. DMG MORI leistet mit der vorübergehenden Produktionsunterbrechung einen weiteren Beitrag im Kampf gegen Covid-19 und will Beschäftigung in einer Phase sichern, in der die Nachfrage einbricht, viele Unternehmen ihre Produktion stoppen und Risiken in den Lieferketten zunehmen.
DMG MORI setzt alles daran, die Betreuung von Kunden sowie den Vertrieb und Service aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sind Geschäftsführer und Führungskräfte jederzeit erreichbar. Vorstand, Geschäftsführung und Betriebsrat haben gemeinsam Maßnahmen zu einer schnellen Wiederaufnahme von Produktion und Montage sowie Vertrieb und Service vereinbart, sobald Gesundheitsschutz und Nachfrage dies zulassen. Das gemeinsame Ziel: auch in der derzeitigen Situation ein starker und verlässlicher Partner für Kunden zu sein.
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Disclaimer, Hinweis zu den zukunftsbezogenen Aussagen
Zukunftsbezogene Aussagen //
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt, geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garantie oder Zusicherung der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.
Es gibt zwei Unternehmen die unter „DMG MORI“ firmieren: die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Bielefeld, Deutschland und die DMG MORI COMPANY LIMITED mit Sitz in Nara, Japan. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist (mittelbar) von der DMG MORI COMPANY LIMITED beherrscht. Diese Meldung bezieht sich ausschließlich auf die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Ist in dieser Meldung von „DMG MORI“ die Rede, meint dies ausschließlich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und die von ihr i.S.d. § 17 AktG abhängigen Unternehmen. Ist von der „Global One Company“ die Rede, steht dies für die gemeinsamen Aktivitäten der DMG MORI COMPANY LIMITED und DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT inklusive sämtlicher Tochtergesellschaften.