Bielefeld. Vorstand und Aufsichtsrat der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld (ISIN DE0005878003) („Gesellschaft“), haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zur am 11. Februar 2015 publizierten Angebotsunterlage der DMG MORI GmbH, einer Tochtergesellschaft der DMG MORI SEIKI CO., LTD., Nara (Japan), veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat kommen darin nach eingehender Prüfung zum Ergebnis, dass der Angebotspreis für die Aktien der Gesellschaft in Höhe von jeweils € 27,50 angemessen ist und empfehlen den Aktionären die Annahme des Angebots.
Diese Einschätzung beruht insbesondere auf der von Vorstand und Aufsichtsrat gesehenen Notwendigkeit, die von der Gesellschaft mit ihrem Kooperationspartner und größtem Aktionär, der DMG MORI SEIKI CO., LTD., bestehende intensive Kooperation durch gezielte Maßnahmen zeitnah abzusichern. Damit sollen die bereits erzielten sowie die zu erwartenden wechselseitigen Vorteile aus der Kooperation auch für die Zukunft verfestigt werden.
Die Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat wird ferner gestützt durch eine gutachtliche Unternehmensbewertung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nach der der ermittelte Unternehmenswert je Aktie auf Basis der Planung für die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT und unter Ansatz eines risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatzes unterhalb des Angebotspreises von € 27,50 liegt, sowie durch eine Fairness Opinion der Deutsche Bank AG.
Vorstand und Aufsichtsrat haben darüber hinaus weitere Gründe in ihre Entscheidung einfließen lassen, die in der gemeinsamen Stellungnahme näher ausgeführt sind.
DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand und Aufsichtsrat