Corporate Governance im Überblick

Corporate Governance als verantwortungsbewusste Unternehmensführung und -kontrolle hat bei der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT einen hohen Stellenwert.

Die Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex fördert das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften.

Bei der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT spiegelt sich gute Corporate Governance vor allen Dingen durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Chancen und Risiken, einem effizienten Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat, einer transparenten Unternehmenskommunikation und einem klaren Bekenntnis zur Compliance in allen Bereichen des Konzerns wider.

Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgt der DMG MORI-Konzern seit Jahren. Auch den Anregungen des Kodex wird seit Jahren ganz überwiegend entsprochen. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitergehende Informationen zur Corporate Governance bei der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze der Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT sowie deren Höhe und Struktur. Der Vergütungsbericht erfolgt nach Maßgabe des §162 AktG.

Konzern-Erklärung zur Unternehmensführung, Corporate Governance Bericht

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben und veröffentlichen, Konzernmuttergesellschaften auch für den Konzern. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt darüber hinaus, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich über die Corporate Governance berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat die Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst.

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (Veröffentlichung nach § 120a Abs. 2 AktG)

Gem. § 120a AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Beschluss und Vergütungssystem sind sodann auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen.

Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder (Veröffentlichung nach § 113 Abs. 3 AktG)

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Beschluss und Vergütungssystem sind sodann auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen.

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Codex soll der Aufsichtsrat sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.